Behauptung: Tatsache: Ein „Lösungsvorschlag“ für Konflikte mit Bibern, der immer wieder aus der Versenkung auftaucht, in der er aus guten Gründen liegt, ist der Vorschlag, „Biberzonen“ einzurichten, in denen er leben darf, und wer den Kopf rausstreckt, wird eliminiert. „Vorbild“ sind hier offensichtlich die Rotwildgebiete. Dieser Vorschlag macht keinen Sinn: zum einen muss eine „Zone“ für eine Tierart so groß genug sein, dass eine dort lebende Population auch langfristig überleben kann (Fachbegriff: minimal überlebensfähige Population). Dies sind in der Regel einige hundert Tiere, oder beim Biber im Minimum 100 Reviere. 100 Biberreviere - das ist in etwa das Bibervorkommen in einem bayerischen Landkreis. Einen ganzen Landkreis als „Biberzone“ auszuweisen, und den Nachbarlandkreis als „biberfrei“ ist mehr als utopisch und fachlich keineswegs sinnvoll bzw. begründbar. Ein theoretisches Zonenkonzept mit einer kleinräumigeren Einteilung in „Biberzonen“ und „biberfreie Gebiete“ ist in der Praxis nicht realisierbar, da noch naturnahe Bereiche, in denen Biber keine Probleme machen, und intensiv genutzte Bereiche, in denen es zu Konflikten kommen kann (aber nicht muss!) in unserer Kulturlandschaft meist eng verzahnt sind. Zonen für Wildtiere widersprechen allen Grundgedanken des Biotopverbunds wie er auch im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert ist (Art. 1, Nr.6: „Die Lebensräume wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere sollen nach Lage, Größe und Beschaffenheit den Austausch zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen und deren Ausbreitung gemäß ihren artspezifischen Bedürfnissen ermöglichen.“) So fordert z.B. der Bayerische Jagdverband Biotopverbindungen und Grünbrücken über Straßen als Beitrag gegen die Lebensraum-Isolierung. Zum dritten würde ein massiver Streit darum entfacht werden, wer die Zonen festlegen darf. Wer hier Ahnung von der Realität hat, sieht leicht ein, dass die Diskussionen um die Festlegung der Zonen mehr Zeit und Aufwand kosten, als die bisherige, zielgerichtete Lösung von Einzelkonflikten. Und was macht man mit Bibern, die aus der „genehmigten Zone“ auswandern, sich außerhalb ansiedeln, dort aber keine Probleme bereiten? Nach dem Zonenkonzept müssten sie entfernt und wohl auch getötet werden. Dies erfordert nicht nur einen gewissen Aufwand, es dürfte auch unmöglich sein, das Töten dieser „problemfreien“ Tiere mit dem Tierschutzgesetz (kein Wirbeltier darf ohne vernünftigen Grund getötet werden) in Einklang zu bringen. Auch sind Zonen statisch. Veränderungen in der Landschaft, die konfliktfreie Biberlebensräume schaffen (z.B. durch Uferstreifen) oder bisher konfliktfreie Lebensräume abwerten (z.B. durch Intensivierung der Nutzung) können gar nicht oder nur aufwendig berücksichtigt werden. Insgesamt ist es einfacher und effektiver, den Biber wie alle anderen Tierarten auch gewähren zu lassen, und dort, wo lokal Konflikte und mögliche Schäden auftreten können, rechtzeitig und fachkundig gegenzusteuern. Es gibt, wie oben genannt, eine einzige Tierart, bei der es bei uns „Zonen“ gibt: das Rotwild. Die Probleme sind Fachleuten hinlänglich bekannt: enorme Beträge müssen für Schäden und Schadensvermeidung in den Rotwildgebieten aufgebracht, werden, das natürliche Wanderverhalten der Tiere ist unterbunden, und es zeigen sich – mangels Austausch – bereits genetische Verarmungen in den Restpopulationen. Nicht umsonst wurde dieser Umgang mit Rotwild bei uns bereits als Unsinn erkannt und als „Kulturschande“ bezeichnet. Warum ein solches System jetzt beim Biber neu geschaffen werden soll, ist mit Logik nicht zu erklären.
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